Freitag, 1. Januar 2010
Neue Taschenlampe (Lieferung)
Wie bereits angekündigt, wird die Lampe über Hong Kong geliefert.

Da taucht ein Schreiben der "Gesellschaft der Schnellkuriere" auf. Inhalt: Wir wollten die Sendung in Frankfurt aufnehmen, aber der Zoll rückt sie nicht 'raus, weil Inhalt und Preis unbekannt sind.

Also fluchs die Bestellbestätigung gedruckt und das Ganze per Einschreiben mit Rückschein an die GdS.
Da taucht die Sendung einige Tage später auf, doch drin ist nur das Ladegerät. Also die Sendungsnachverfolgung des Verkäufers benutzt und siehe da, es sind zwei Sendungen.

Just in dem Moment klingelt es und die zweite (eigentlich die zuerst abgeschickte) ist da. Per Kurier. Ohne Aufpreis. Merkwürdig.

Einen Tag später dann gibt es einen Brief von GdS: Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% ist fällig, für zwei Lampen, zweimal zwei Akkus und zwei Ladegeräten (habe für den Kollegen A. mitbestellt) im Gesamtwert von USD 152,85 (EUR 102,19) mit einem Zollwert von EUR 99,59 sind EUR 19,42 fällig.

Gut, hatte ich ja mit gerechnet, obwohl das Verfahren doch recht kompliziert ist. sonst konnte man die Sendung doch einfach beim Zoll in HA abholen und direkt bezahlen, aber gut.

Nur, dass dann auch noch eine Abwicklungsgebühr von EUR 21,50 fällig ist, das sehe ich nicht mehr ganz ein. Ganz vorbei ist es dann, wenn die (laut Gesetz ja nicht vorhandene) Doppelbesteuerung zugreift: Auf die Summe von Abwicklungsgebühr und Einfuhrumsatzsteuer ist dann Mehrwertsteuer (eigentlich ja ein in die Irre führender Name. Der Wert wird ja nicht gesteigert, sondern der Preis. Es handelt sich also um eine Mehrpreissteuer) fällig.

Somit stimmt in Summe die Rechnung wieder, dass beim Online-Einkauf der Preis in Dollar ungefähr gleich dem Preis in Euronen ist.

... comment